Infoseite zu § 25a AufenthG:
Die Bleiberechtsregelung
für
"gut
integrierte
Jugendliche,
junge
Erwachsene
und
ihre
Eltern"
Gesetz und Begründung, Kommentierung, Kurzübersicht,
Ländererlassse, Kritik und Forderungen
Gesetz und Begründung
Wortlaut
§
25a
AufenthG
-
Aufenthaltsgewährung
bei
gut
integrierten
Jugendlichen
und Heranwachsenden
Wortlaut
§
60
Abs.
2a
AufenthG
-
Duldung
für
Eltern
und
Geschwister
Bundestags-Drs.
17/5093
v.
16.03.2011, mit Entwurf und
Begründung zu § 25a und § 60a Abs. 2a AufenthG.
Kommentierung
Volker Maria Hügel / Georg Classen, Leitfaden:
Die
neue
Bleiberechtsregelung
für
„gut
integrierte
Jugendlichen
und
Heranwachsende“
nach
§
25a
AufenthG,
Entwurf, Oktober
2011
Diakonie/Caritas Baden-Württemberg,
Informationen
zum
§
25a
AufenthG, Juni 2011
Kurzübersicht
Voraussetzungen Aufenthaltserlaubnis nach § 25a für
Jugendliche und junge Erwachsene:
- Alter von 15 bis 20 Jahren,
- seit mindestens sechs Jahren mit Duldung,
Aufenthaltsgestattung oder -erlaubnis in Deutschland,
- in Deutschland sechs Jahre erfolgreich die Schule besucht oder
hier einen Schul- oder Berufsabschluss erworben,
- positive Integrationsprognose (Ausbildung/Arbeit, keine
erheblichen Straftaten),
- wer nicht mehr in Schule/Ausbildung/Studium ist, muss seinen
Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sicherstellen können, und
- die Identität muss
geklärt sein und ein Pass muss in der Regel vorgelegt werden,
frühere falsche Angaben sind jedoch kein Hindernis.
Eltern und
minderjährige Geschwister erhalten die
Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25a, wenn
- ein Kind im Alter von 15 bis 17 Jahren die o.g.
Voraussetzungen erfüllt,
- die Identität
geklärt sind und (in der Regel) ein Pass vorgelegt werden kann,
frühere falsche Angaben usw.
sind aber
kein Hindernis,
- keine Geldstrafen über mehr als 50 Tagessätze (90
Tagessätze für
Straftaten nach Ausländer/Asylrecht) vorliegen, und
- der Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen durch
Erwerbstätigkeit gesichert ist. Ist dies (noch) nicht der Fall,
erhalten
Eltern und
minderjährige Geschwister eine Duldung nach § 60a Abs. 2a,
solange
das
Kind
mit
der
Aufenthaltserlaubnis
nach
§
25a
unter
18 Jahre alt ist.
Ländererlasse zu § 25a
AufenthG
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg verzichtet
auf
zusätzliche
Hinweise
per
Erlass.
Hessen verzichtet
auf
zusätzliche
Hinweise
per
Erlass.
Mecklenburg-Vorpommern verzichtet
bislang auf
zusätzliche
Hinweise
per Erlass.
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen verzichtet
auf
zusätzliche
Hinweise
per
Erlass.
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein will zunächst die Praxis beobachten,
spätere Hinweise per
Erlass sind denkbar.
Thüringen
Kritik und Forderungen
§ 25a AufenthG schließt Alleinstehende
ebenso wie die Mehrzahl aller Familien
von vorneherein aus. Nur Eltern mit Kindern im Alter von 15, 16 und 17
Jahren, sowie Jugendliche von 18 - 20 können überhaupt ein
Aufenthaltsrecht erhalten. Zudem geht die Regelung an der
Lebensrealität der meisten Flüchtlingsfamilien vorbei. Die meisten
Eltern können die geforderte Erwerbstätigkeit nicht nachweisen.
Die Jugendliche werden mit der Duldung kaum einen Ausbildungs- oder
Arbeitsplatz finden. Die von der Regelung in vielen Fällen nahe
gelegte Familientrennung ist verfassungs- und menschenrechtlich
problematisch.
Notwendig ist daher eine echte dauerhafte Bleiberechtsregelung,
die
auch
Alleinstehende,
Alte,
Kranke,
Behinderte
sowie
Familien
mit
Kinder
jeden
Alters einschließt. Es muss ausreichen das die
Betroffenen sich arbeitsuchend melden und um Arbeit bemühen, soweit
ihnen eine Erwerbstätigkeit nach dem SGB II/III im Hinblick auf
Alter, gesundheitliche Einschränkungen, Betreuung von Kindern usw.
zumutbar ist. Berufliche Ausbildung und Anpassungsqualifizierungen usw.
müssen gezielt gefördert werden. Für die Arbeitslosigkeit, die
Probleme des Arbeitsmarktes und die Folgen der beruflchen
Dequalifikationen durch das langjährige Arbeitsverbot können die
Flüchtlinge jetzt nicht in die Verantwortung genommen werden.
Kampagne für ein echtes Bleiberecht
www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/themen/bleiberecht
www.aktion-bleiberecht.de
www.jogspace.net
www.proasyl.de/de/themen/bleiberecht
Zusammenstellung:
Flüchtlingsrat
Berlin
e.V., Oktober 2011
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