Die Bundesregierung
hat
am 14.02.07 den Entwurf für ein 22. Gesetz zur Änderung des
BAföG
beschlossen (vgl. BT-Drs. 16/5172
v. 27.04.07), der neben anderen
Änderungen für einen Teil der
jungen
MigrantInnen und Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis die
beschriebene
Förderungslücke im BAföG und im SGB III teilweise
schließen soll.
Pressemitteilung von
Bildungsministerin Schavan vom 14.02.2007 dazu:
"BAföG wird
familienfreundlicher und internationaler"
Bundeskabinett beschließt 22. BAföG-Änderungsgesetz
Am 16.11.07 hat der Bundestag mit einigen vom zuständigen
Bundestagsausschuss vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere einer
10%igen Erhöhung des BAföG ab 01.10.07 (BT-Drs 16/7214
v. 15.11.07) das 22. BAföG-ÄndG in 2. und 3 Lesung
beschlossen. Die Zustimmung
des Bundesrates ist am 20.12.07 erfolgt.
Die Regelung über die
verbesserte Migrantenförderung trat - anders als die Erhöhung
des BAföG - bereits am Tag
nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 01. Januar
2008 in Kraft. Hier das neue
Gesetz im Wortlaut.
Nach dem 22. BAföG-Änderungesetz
erhalten Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis,
mit der sie
voraussichtlich auf Dauer in Deutschland bleiben werden, ab Januar 2008 auch unabhängig
von einer vorherigen Erwerbstätigkeit ihrer Eltern
einenAnspruch
auf BAföG und BAB.
Anspruch wie
Deutsche allein
aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status haben künftig:
Ausländer mit Niederlassungserlaubnis, mit Aufenthaltserlaubnis
nach den §§ 22, 23, 23a, 25 Abs. 1, 2, 3, 4 Satz 2 oder 5,
den §§ 28, 30, 31, 32, 33, 34, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2 oder
§ 104a AufenthG, oder einem Daueraufenthaltsrecht nach dem
FreizügG/EU. In einigen Fälle. ist ein vierjähriger
erlaubter, geduldeter oder gestatteter Voraufenthalt erforderlich.
Seit 1.1.2009 haben zusätzlich auch Ausländer mit Duldung
nach
vierjährigem
erlaubten, geduldeten oder gestattetem VoraufenthaltAnspruch auf
BAföG.
Keinen Anspruch allein aufgrund ihres
ausländerrechtlichen Status haben auch künftig: Asylsuchende
Ausländer, Ausländer mit Aufenthalt nur zum
Zweck der Ausbildung bzw. des Studiums (§ 16 f. AufenthG),
Ausländer mit befristetem Arbeitsaufenthalt (§ 18 ff.
AufenthG), Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24,
§ 25 IV Satz 1 oder § 25 IVa AufenthG, sowie
Unionsbürger, die kein Freizügigkeitsrecht als
Familienangehörige, Daueraufhältige oder aufgrund einer in
inhaltlichem Zusammenhang mit der aufgenommenen Ausbildung stehenden
vorherigen Erwerbstätigkeit besitzen. Sie könenn jedoch wie
bisher durch eine vorherige Erwerbstätigkeit ihrer Eltern einen
Anspruch erwerben.
Selbstverständlich müssen wie bei Deutschen die übrigen Voraussetzungen nach
dem BAföG (materielle Bedürftigkeit, Altersgrenze,
förderungsfähige Ausbildung etc.) erfüllt sein.
Bildungsministerin
Schavan
erklärte bereits
am 06.02.2007
"Alle jungen Talente in
Deutschland fördern"
BMBF ermöglicht Migrantinnen und Migranten Zugang zur
Begabtenförderung
"Bereits
ab sofort können talentierte Studierende mit
Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, von
den Begabtenförderungswerken aufgenommen werden. Eine vorherige
Mindesterwerbsdauer ihrer Eltern in Deutschland spielt dabei keine
Rolle. Eine entsprechende Regelung wird es ab Herbst auch für die
Ausbildungsförderung nach dem BAföG geben."
Studienstiftungen wie
z.B. die Friedrich Ebert Stiftung hatten bis dahin aufgrund von Richtlinien
(pdf) der Bundesregierung junge Migrantinnen ebenfalls von einer
Förderung ausgeschlossen, wenn sie die Voraussetzuungen des §
8 BAföG
nicht erfüllten. Dies soll "ab
sofort" anders werden...
Die Bundestagsfraktionen
der
CDU/CSU und der SPD forderten mit Entschließungsantrag vom
31.1.2007:
"BAföG an
neue Entwicklungen anpassen - Auszubildende mit Kindern
unterstützen, Auslandsaufenthalte erleichtern,
Migrantenförderung verbessern und Hinzuverdienstgrenzen
erhöhen"
(pdf)
Auch die anderen Parteien legten Anträge zum BAföG
vor:
FDP: Studierende
Mütter durch die Sofortmaßnahme Baby-BAföG
unterstützen (pdf)
DIE LINKE: Statt
Nullrunde - BAföG angleichen (pdf)
DIE GRÜNEN: Sofortmaßnahmen
beim BAföG - für mehr Zugangsgerechtigkeit und höhere
Bildungsbeteiligung (pdf)
Der Bundestag
Die Anträge waren Gegenstand der Bundestagsdebatte
am 01.02.07, TOP 23 a bis 23 d. Die RednerInnen haben ihre für
3.20 Uhr
in der Nacht (!) vorgesehenen Reden zum TOP BAföG allerdings nicht
gehalten, sondern zu Protokoll
(pdf) gegeben.
Mit Pressemitteilung
vom 26.07.2007 hat die
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung darauf hingewiesen,
dass die verbesserte Förderung für
MigrantInnen durch Änderung des
§ 8 BAföG und des § 63 SGB II vorab
vorgenommen werden soll:
"Jetzt müssen
wir alles tun, damit die geplanten gesetzlichen Änderungen zur
Ausbildungsförderung von Ausländern noch für das
Ausbildungsjahr 2007 bzw. das Wintersemester 2007/2008 wirksam werden."
Die Integrationsbeauftragte der
Bundesregierung hat in der Pressemitteilung zudem darauf
hingewiesen,
dass eine bundesweit
gültige - Weisung zum SGB II (pdf) an die
Jobcenter/ArGE SGB II
gegangen ist,
wonach
im
Hinblick auf die erwartete BAföG-Reform
für junge MigrantInnen in Ausbildung oder Studium beim Arbeitslosengeld II ein
Härtefall nach
§ 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II anzuerkennen ist und auf
Darlehensbasis Leistungen zu gewähren sind.
Mit Schreiben
von Ende August 2007
(pdf) haben Staatsministerin Böhmer sowie vom (im Auftrag)
Ministerin
Schavan dies bestätigt. Pressemitteilung, Weisung und Schreiben
sollte
den Jobcentern vorgelegt und mit deren Hilfe ggf. ein
Härtefallantrag gestellt werden.
Zusammenstellung:
Georg Classen, November 2007
www.fluechtlingsrat-berlin.de