Die Bundesregierung

hat am 14.02.07 den Entwurf für ein 22. Gesetz zur Änderung des BAföG beschlossen
(vgl. BT-Drs. 16/5172 v. 27.04.07), der neben anderen Änderungen für einen Teil der jungen MigrantInnen und Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis die beschriebene Förderungslücke im BAföG und im SGB III teilweise schließen soll.

Pressemitteilung von Bildungsministerin Schavan vom 14.02.2007 dazu: 
"BAföG wird familienfreundlicher und internationaler"
Bundeskabinett beschließt 22. BAföG-Änderungsgesetz


Am 16.11.07 hat der Bundestag mit einigen vom zuständigen Bundestagsausschuss vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere einer 10%igen Erhöhung des BAföG ab 01.10.07 (BT-Drs 16/7214 v. 15.11.07) das 22. BAföG-ÄndG in 2. und 3 Lesung beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates ist am 20.12.07 erfolgt.

Die Regelung über die verbesserte Migrantenförderung trat - anders als die Erhöhung des BAföG - bereits am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am  01. Januar 2008 in Kraft. Hier das neue Gesetz im Wortlaut.

Nach dem 22. BAföG-Änderungesetz erhalten Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, mit der sie voraussichtlich auf Dauer in Deutschland bleiben werden, ab Januar 2008 auch unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit ihrer Eltern einenAnspruch auf BAföG und BAB. 

Anspruch wie Deutsche allein aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status haben künftig: Ausländer mit Niederlassungserlaubnis, mit Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23, 23a, 25 Abs. 1, 2, 3, 4 Satz 2 oder 5, den §§ 28, 30, 31, 32, 33, 34, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2 oder § 104a AufenthG, oder einem Daueraufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU. In einigen Fälle. ist ein vierjähriger erlaubter, geduldeter oder gestatteter Voraufenthalt erforderlich.
Seit 1.1.2009 haben zusätzlich auch Ausländer mit Duldung nach vierjährigem erlaubten, geduldeten oder gestattetem VoraufenthaltAnspruch auf BAföG.

Keinen Anspruch allein aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status haben auch künftig: Asylsuchende Ausländer, Ausländer mit Aufenthalt nur zum Zweck der Ausbildung bzw. des Studiums (§ 16 f. AufenthG), Ausländer mit befristetem Arbeitsaufenthalt (§ 18 ff. AufenthG), Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24, § 25 IV Satz 1 oder § 25 IVa AufenthG, sowie Unionsbürger, die kein Freizügigkeitsrecht als Familienangehörige, Daueraufhältige oder aufgrund einer in inhaltlichem Zusammenhang mit der aufgenommenen Ausbildung stehenden vorherigen Erwerbstätigkeit besitzen. Sie könenn jedoch wie bisher durch eine vorherige Erwerbstätigkeit ihrer Eltern einen Anspruch erwerben.

Selbstverständlich müssen wie bei Deutschen die übrigen Voraussetzungen nach dem BAföG (materielle Bedürftigkeit, Altersgrenze, förderungsfähige Ausbildung etc.) erfüllt sein.



Bildungsministerin Schavan

erklärte bereits am 06.02.2007
"Alle jungen Talente in Deutschland fördern"
BMBF ermöglicht Migrantinnen und Migranten Zugang zur Begabtenförderung

"Bereits ab sofort können talentierte Studierende mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, von den Begabtenförderungswerken aufgenommen werden. Eine vorherige Mindesterwerbsdauer ihrer Eltern in Deutschland spielt dabei keine Rolle. Eine entsprechende Regelung wird es ab Herbst auch für die Ausbildungsförderung nach dem BAföG geben."

Studienstiftungen wie z.B. die Friedrich Ebert Stiftung hatten bis dahin aufgrund von Richtlinien (pdf) der Bundesregierung junge Migrantinnen ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen, wenn sie die Voraussetzuungen des § 8 BAföG nicht erfüllten. Dies soll "ab sofort" anders werden...



Die Bundestagsfraktionen

der CDU/CSU und der SPD forderten mit Entschließungsantrag vom 31.1.2007:  "BAföG an neue Entwicklungen anpassen - Auszubildende mit Kindern unterstützen, Auslandsaufenthalte erleichtern, Migrantenförderung verbessern und Hinzuverdienstgrenzen erhöhen" (pdf)

Auch die anderen Parteien legten Anträge zum BAföG vor:
FDP: Studierende Mütter durch die Sofortmaßnahme Baby-BAföG unterstützen (pdf)
DIE LINKE: Statt Nullrunde - BAföG angleichen (pdf)
DIE GRÜNEN: Sofortmaßnahmen beim BAföG - für mehr Zugangsgerechtigkeit und höhere Bildungsbeteiligung (pdf)


Der Bundestag

Die Anträge waren Gegenstand der Bundestagsdebatte am 01.02.07, TOP 23 a bis 23 d. Die RednerInnen haben ihre für 3.20 Uhr in der Nacht (!) vorgesehenen Reden zum TOP BAföG allerdings nicht gehalten, sondern zu Protokoll (pdf) gegeben.

Mit Pressemitteilung vom 26.07.2007 hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung darauf hingewiesen, dass
die verbesserte Förderung für MigrantInnen durch Änderung des § 8 BAföG und des § 63 SGB II vorab vorgenommen werden soll:

"Jetzt müssen wir alles tun, damit die geplanten gesetzlichen Änderungen zur Ausbildungsförderung von Ausländern noch für das Ausbildungsjahr 2007 bzw. das Wintersemester 2007/2008 wirksam werden."

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat in der Pressemitteilung zudem darauf hingewiesen, dass eine bundesweit gültige - Weisung zum SGB II (pdf) an die Jobcenter/ArGE SGB II gegangen ist, wonach
im Hinblick auf die erwartete BAföG-Reform für junge MigrantInnen in Ausbildung oder Studium beim Arbeitslosengeld II ein Härtefall nach § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II anzuerkennen ist und  auf Darlehensbasis Leistungen zu gewähren sind.

Mit Schreiben von Ende August 2007 (pdf) haben Staatsministerin Böhmer sowie vom (im Auftrag) Ministerin Schavan dies bestätigt. Pressemitteilung, Weisung und Schreiben sollte den Jobcentern vorgelegt und mit deren Hilfe ggf. ein Härtefallantrag gestellt werden.



Zusammenstellung:
Georg Classen, November 2007
www.fluechtlingsrat-berlin.de