Infos zum BVerfG-Urteil vom 18.7.2012
zur Verfassungswidrigkeit des AsylbLG
Stand
25. Oktober 2013, die Seite wird laufend aktualisiert.
Wir freuen uns über Anregungen, Kommentare
und Kritik, bitte an: georg.classen@gmx.net
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Urteil des BVerfG im Volltext
Pressemitteilung des BVerfG auf
deutsch und englisch
Kommentierung Georg Classen
zum AsylbLG-Urteil des BVerfG, Stand 30.03.2013
Gesetzentwurf
des
BMAS und Stellungnahmen der NGOs zur geplanten
Novellierung des AsylbLG, Stand Januar 2013 -
Bundeseinheitliche
Tabelle AsylbLG-Beträge 2014 vom 24.10.2013:
erhöhte Barbeträge und Grundleistungen für 2013
und 2014 nach § 3 AsylbLG
Bundeseinheitliche
Tabelle AsylbLG-Beträge 2013 vom
05.11.2012: erhöhte Barbeträge und Grundleistungen für 2012 und
2013 nach § 3 AsylbLG
Bundeseinheitliche
Tabelle AsylbLG-Beträge 2012 vom 21.08.2012: erhöhte Barbeträge und
Grundleistungen für 2011 und 2012 nach § 3 AsylbLG
Die einheitlichen Tabellen wurden unter Federführung von
Rheinland Pfalz in Abstimmung mit allen anderen Bundesländern im
Rahmen der Länder-Arbeitsgemeinschaft Flüchtlinge "ArgeFlü"
erstellt, zumal es durch Rundungsdifferenzen
je nach Rechenmethode zu geringfügigen Abweichungen kommen kann.
Da die Bundesregierung insoweit keine Vorgaben gemacht hat, finden
die ArgeFlü-Tabellen
bundesweit Anwendung.
Bundeseinheitliche
Hinweise der Länder-Arbeitsgemeinschaft "Flüchtlinge" (ArgeFlü)
zur Umsetzung des BVerfG-Urteils
(Rdschr. MI Schleswig Holstein v. 30.10.2012)
Musterantrag
und -Widerspruch zum BVerfG-Urteil, um rückwirkende Ansprüche zu sichern. Zur
Durchsetzung kann ein Klageverfahren beim Sozialgericht nötig
werden. Zu prüfen ist ggf., ob ein "Verwaltungsakt mit
Dauerwirkung" vorliegt, siehe die o.g. Kommentierung.
Rechtswidrig dürfte nach dem BVerfG-Urteil auch die allein
migrationspolitisch motivierten Leistungskürzungen nach § 1a
AsylbLG sein.
Dazu Musterwiderspruch
§ 1a AsylbLG mit Links
zu aktueller Rechtsprechung. Zur Durchsetzung ist
zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht nötig.
Musteranträge
auf Hausrat,
Möbel, Bettzeug und Handtücher Es
können zusätzliche Beihilfen für Erstausstattungen und
den laufenden Ergänzungsbedarf nach § 3 Abs. 2 AsylbLG
beansprucht werden (Formular A 9).
Hinweise
zu Rechtsmitteln - Allgemeine Hinweise zu Widersprüchen,
Klagen, Eilanträgen usw. im Sozialrecht.
Verschleppungstaktik der Sozialämter
Viele Ämter versuchen, auf Beratungsstellen und Flüchtlinge
einzuwirken, sie sollten das lassen mit den Widersprüchen, man werde
auch so nachzahlen. Auf Bitte das schriftlich zuzusichern werden sie
kleinlaut: Man müsse erst mit der Rechtsabteilung sprechen... Aha...
Schriftlich kommt natürlich nichts....
Hamburgs
Sozialsenator verkündete am 25.7.2012,
Hamburg werde erst ab 1.9.2012 verfassungskonforme Leistungen
erbringen. Das ist dreist, weil es um die unmittelbare
Existenzssicherung geht: "Der elementare Lebensbedarf eines
Menschen kann grundsätzlich nur, er muss aber auch in dem
Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht" so das
AsylbLG-Urteil des BVerfG Rn 98. Hessen
verweigerte bis 22.8.2012 die Auszahlung, die Kreise haben sich am
15.8.2012
beschwert. Hingegen lieferte Brandenburg
bereits
am 23.07.2012 Maßgaben zur sofortigen Umsetzung des Urteils.
Nicht nur im Fall Hamburgs raten wir Widerspruch
einzulegen. Ohne Widerspruch können Nachzahlungsansprüche für
Zeiträume ohne rechtsmittelfähigen Bescheid seit 1.1.2011verloren
gehen. Eine Überprüfung bestandskräftig gewordener Bescheide ist
hingegen laut BVerfG-Urteil für Zeiträume bis Ende Juli 2012 nicht
möglich.
So wurde in vielen Sammellagern der Barbetrag ohne
schriftlichen Bescheid ausgezahlt, zB in dem EAE
Karlsruhe, Eisenhüttenstadt, Neumünster und Trier.
Dort können Nachzahlungen rückwirkend ab 1.1.2011
beansprucht werden! Für Alleinstehende, die zB den Barbetrag von
40,90 € erhalten haben, beträgt der Anspruch 134,-€ mtl. in 2012 und
130 € mtl. in 2011. Die Nachzahlung beträgt 93,10 € bzw. 89,10 € mtl
für den Aufenthalt in der betreffenen Unterkunft. Widerspruch und
Klage richten sich gegen für die Unterkunft zuständigen Träger der
AsylbLG-Leistungen (hier zB Zentrale Ausländerbehörde ZABH
Brandenburg bzw. Regierungspräsidium Karlsruhe), auch wenn der
Asylsuchende inzwischen woanders lebt. Entsprechendes dürfte für
viele Gemeinschaftsunterkünfte in Bayern gelten, da es auch
dort meist keine schriftlichen Bescheide gab.
Ländererlasse
Die Länder haben sich unter Federführung von Rheinland Pfalz im
Rahmen der Länder-Arbeitsgemeinschaft Flüchtlinge "ArgeFlü"
am 21.8.2012 auf bundesweit einheitliche Tabellen zu Barbeträgen und Grundleistungen für 2011 und
2012 nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG
geeinigt, ebenso für 2013
und für 2014.
Die ArgeFlü hat sich im Oktober 2012 auf bundeseinheitliche
Hinweise zur Umsetzung des BVerfG-Urteils geeinigt,
die u.g. Erlasse sind insoweit ggf veraltet.
MASFF Brandenburg v. 23.7.2012,
aktualisiert am 30.8.2012
StMAS Bayern v. 26.7.2012,
aktualisiert und korrigiert mit Abt. 6 Gesundheit v. 26.9.2012
MI Mecklenburg-Vorpommern v. 26.7.2012
MI Saarland v. 26.7.2012
SenGesSoz Berlin v. 27.7.2012
(dazu kritische Anmerkungen
Flüchtlingsrat Berlin), aktualisiert am 3.9.2012
IntMin BaWü v. 30.7.2012
MIFKJF Rheinland Pfalz v. 30.7.2012,
aktualisiert am 30.8.2012,
am 6.11.2012
(Beträge für 2013) und am 24.10.2013
MI Thüringen v. 31.7.2012
MI Sachsen v. 31.7.2012;
aktualisiert und korrigiert mit Abt. 6 Gesundheit v. 22.8.2012
MI Niedersachsen v. 3.8.2012,
aktualisiert am 22.8.2012
MI Sachsen-Anhalt v. 3.8.2012,
aktualisiert am 3.9.2012
und am 18.1.2013
MI NRW v. 3.8.2012
(PE FR NRW: Auch
im August kein Existenzminimum für Flüchtlinge?),
aktualisiert am 17.9.2012
SenSozKJF Bremen v. 13.8.2012
Schleswig-Holstein Pressemitteilung und
Erlass v. 22.8.2012
Hessen v. 22.8.2012
und: Hessen verstößt gegen
Bundesverfassungsgerichtsurteil: Halbierte
Barbeträge in EAE Giessen
und Flughafenasylknast Ffm: Geheimerlasse
v. 27.08.2012 und 09.11.2012, vgl. FR
vom 13.02.2013 und PE
vom 26.2.2013 - BVerfG-Urteil jetzt auch in Hessen
umgesetzt. Selbstverständlich können Nachzahlungen
wg. der bis Februar 2013 vorgenommenen verfassungswidrigen
Kürzungen beansprucht werden!
Hamburg Pressemitteilung v. 25.7.2012
(Falschinfos zu Widersprüchen!), Arbeitshilfe
v. 21.11.2012
Wir bitten um Zusendung aktueller Erlasse usw. aller Bundesländer
an georg.classen@gmx.net!
Kommentierungen
Georg
Classen, Flüchtlingsrat Berlin
Jürgen Blechinger, Jurist beim ev.
Kirchenamt Baden
Claudius
Voigt, GGUA Munster
RA Volker
Gerloff, Berlin
Marei
Pelzer, PRO ASYL
Dokumentation "Gesammeltes Nichtstun der Bundesregierung"
Nichtstun seit dem Hartz
IV Regelsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
9.2.2010
Dokumentation
parlamentarischer Fragen, Anfragen und Antworten von Februar
2010 bis Sommer 2012
Nichtstun nach dem AsylbLG-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012
Pressemitteilung MdB Ulla Jelpke v. 12.9.2012: Bundesregierung
verzögert verfassungsgemäße Neuregelung der Leistungen für
Asylbewerber
Bundestags-Drs. 17/10664: Antwort
der Bundesregierung v. 12.9.2012 zu den Konsequenzen aus dem
BVerfG-Urteil zum AsylbLG
....
Zusammenstellung
Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin
Tel ++49-30-243445762, FAX ++49-30-243445763
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de
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